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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,75870
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20 B ER (https://dejure.org/2020,75870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.04.2020 - L 8 SO 9/20 B ER (https://dejure.org/2020,75870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. April 2020 - L 8 SO 9/20 B ER (https://dejure.org/2020,75870)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 1788/15

    Beantragung der Gewährung von weiteren 6,- Euro pro Monat als Zuschuss zu den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG auszugehen, wenn die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 24.5.2018 - L 8 SO 193/13 - juris Rn. 38 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.6.2016 - L 11 AS 1788/15 - juris Rn. 37 ff. m.w.N.):.

    Die Sozialgerichte sind dagegen weder befugt noch dazu berufen, im Wege der Einbeziehung aller denkbaren Faktoren selbst eine optimale Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu bewirken, sondern ein Konzept auf seine Schlüssigkeit und die Gewährleistung der Existenzsicherung im Bereich Wohnen zu überprüfen (vgl. Knickrehm, a.a.O., S. 289; zum Vorstehenden LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.6.2016 - L 11 AS 1788/15 - juris Rn. 46).

    Die sich aus den Erhebungen des Antragsgegners ergebenen Prozentwerte von 2, 37 % (für das Kreisgebiet) bzw. 1 % (für das Stadtgebiet) reichen bei Weitem nicht aus, um die vom Antragsgegner festgelegte Mietobergrenze für einen Zweipersonenhaushalt als konkret angemessen ansehen zu können (vgl. dagegen zur konkreten Angemessenheit von Mietobergrenzen, die die Anmietung von 56, 9 % bzw. ca. 50 % der in der jeweiligen Größenklasse angebotenen Wohnungen ermöglichen: Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15 sowie L 11 AS 611/15 -, veröffentlicht u.a. in NdsRpfl 2016, 384; NZS 2016, 743).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2019 - L 11 AS 72/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Entsprechend § 22c Abs. 2 SGB II, nach dem die Kreise und kreisfreien Städte die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre festlegen müssen, ist auch ein schlüssiges Konzept innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu aktualisieren (so auch LSG Sachsen-Anhalt vom 31.1.2018 - L 5 AS 201/17 - juris Rn. 110; i.E. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4.4.2019 - L 11 AS 72/19 B ER - juris Rn. 39; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.12.2016 - L 15 AS 257/16 B ER - juris Rn. 8).

    Hierfür spricht entscheidend eine Entscheidung des 11. Senats des hiesigen Gerichts, in der zwar offen gelassen worden ist, ob das Konzept des Antragsgegners den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG genügt; der Senat hat aber festgestellt, dass es in dem dort zu beurteilenden Einzelfall praktisch ausgeschlossen gewesen ist, im Kreisgebiet des Antragsgegners eine Wohnung innerhalb der von ihm für einen Zweipersonenhaushalt festgelegten Angemessenheitsgrenze von 405, 00 EUR anmieten zu können (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8.2.2019 - L 11 AS 72/19 B ER -).

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete erfordert ein planmäßiges Vorgehen im Sinne einer systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenn auch orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Raum unter Beachtung von mehreren, von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Mindestvoraussetzungen, die auch die Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung betreffen (so jüngst BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des BSG bei der Prüfung eines Konzeptes - entsprechend den Ausführungen des BVerfG in dem Beschluss vom 6.10.2017 (- 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 -) - die vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des SGB XII vom 24.3.2011 (BGBl. I 453) eingefügten Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu beachten (BSG, Urteil vom 12.11.2017 - B 4 AS 33/16 R - juris Rn. 17).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Im Rahmen dieser Vorgaben ist dem Grundsicherungsträger bei der Erstellung eines Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft Methodenfreiheit einzuräumen (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R -).
  • BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15

    Unzulässige Vorlagen in Bezug auf die Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des BSG bei der Prüfung eines Konzeptes - entsprechend den Ausführungen des BVerfG in dem Beschluss vom 6.10.2017 (- 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 -) - die vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des SGB XII vom 24.3.2011 (BGBl. I 453) eingefügten Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu beachten (BSG, Urteil vom 12.11.2017 - B 4 AS 33/16 R - juris Rn. 17).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Entsprechend § 22c Abs. 2 SGB II, nach dem die Kreise und kreisfreien Städte die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre festlegen müssen, ist auch ein schlüssiges Konzept innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu aktualisieren (so auch LSG Sachsen-Anhalt vom 31.1.2018 - L 5 AS 201/17 - juris Rn. 110; i.E. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4.4.2019 - L 11 AS 72/19 B ER - juris Rn. 39; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.12.2016 - L 15 AS 257/16 B ER - juris Rn. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 611/15

    Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Grundmiete

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Die sich aus den Erhebungen des Antragsgegners ergebenen Prozentwerte von 2, 37 % (für das Kreisgebiet) bzw. 1 % (für das Stadtgebiet) reichen bei Weitem nicht aus, um die vom Antragsgegner festgelegte Mietobergrenze für einen Zweipersonenhaushalt als konkret angemessen ansehen zu können (vgl. dagegen zur konkreten Angemessenheit von Mietobergrenzen, die die Anmietung von 56, 9 % bzw. ca. 50 % der in der jeweiligen Größenklasse angebotenen Wohnungen ermöglichen: Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15 sowie L 11 AS 611/15 -, veröffentlicht u.a. in NdsRpfl 2016, 384; NZS 2016, 743).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 15 AS 257/16

    Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung im Wege

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Entsprechend § 22c Abs. 2 SGB II, nach dem die Kreise und kreisfreien Städte die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre festlegen müssen, ist auch ein schlüssiges Konzept innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu aktualisieren (so auch LSG Sachsen-Anhalt vom 31.1.2018 - L 5 AS 201/17 - juris Rn. 110; i.E. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4.4.2019 - L 11 AS 72/19 B ER - juris Rn. 39; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.12.2016 - L 15 AS 257/16 B ER - juris Rn. 8).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Es handelt sich bei der "Angemessenheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2020 - L 8 SO 9/20
    Die weitere Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten über die mit der Kostensenkungsaufforderung eingeräumte Frist von sechs Monaten hinaus kommt nur im Ausnahmefall insbesondere bei grundrechtsrelevanten Sachverhalten oder in Härtefällen in Betracht (hierzu BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - juris Rn. 32 ff.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 14/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 8 SO 193/13

    Zur Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft im Stadtgebiet Hildesheim in

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 4/14 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme ungedeckter Heimkosten durch den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2017 - L 8 AY 17/17

    Anspruchseinschränkung; Asylbewerberleistung; Dublin-III; Relokationsbeschluss;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 29/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2020 - L 8 SO 11/20
    Hierzu hat der Senat aktuell mit Beschluss vom 14.4.2020 (L 8 SO 9/20 B ER) unter Hinweis auf die Entscheidung des 11. Senats des hiesigen Gerichts vom 8.2.2019 - L 11 AS 72/19 B ER- (auch in jenem Verfahren wurde offen gelassen, ob das Konzept des Antragsgegners den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG genügt) in einem vergleichbaren Verfahren, das Kreisgebiert des Antragsgegners betreffend ausgeführt:.
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